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Jahresberichte und Naturschutz

Jahresberichte und Naturschutz

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Jahresberichte und Naturschutz

Am Montagvormittag wurden im Kantonsrat drei parlamentarische Initiativen in zweiter Lesung behandelt. Künftig braucht es für den Einzug einer Partei ins kantonale Parlament entweder fünf Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder drei Prozent aller Stimmen im ganzen Kanton. Diese «Aargauer Lösung» hätte in der Vergangenheit nichts an der Zusammensetzung des Zürcher Parlaments geändert. Mit einer Drei-Prozent-Hürde über den ganzen Kanton, wie es die bürgerliche Seite angestrebt hat, hätte dies geändert.

In Zukunft können Mitglieder des Kantonsrats nicht gleichzeitig Einsitz in Gremien nehmen, die vom Kantonsrat auch bestellt werden. Ein Vorstoss der FDP wollte damit die Glaubwürdigkeit ge­gen­über der Bevölkerung erhöhen. Es liegt in der Verantwortung des Parlaments, Transparenz zu schaffen und Interessenkonflikte zu vermeiden.

Zur Volksin­itia­ti­ve «Rettet die Zürcher Natur» hat der Regierungsrat einen Gegenvorschlag erarbeitet, der in der vorberatenden Kommission für Planung und Bau (KPB) abgeändert wurde. Die zentralen Forderungen der Initianten sind eine Erhöhung der jährlichen Einlage in den Natur- und Heimatschutzfonds sowie eine Erweiterung des Fondszwecks. Der Gegenvorschlag nimmt diese Anliegen weitgehend auf. Er schlägt zusätzliche Mittel für die raschere Umsetzung des kantonalen Naturschutzgesamtkonzepts (NSGK) vor. Neu sollen Fondsmittel auch für die Renaturierung von Gewässern verwendet werden.

Die FDP war wesentlich am Zustandekommen des nun breit abgestützten Vorschlags beteiligt. Insbesondere sieht die Vorlage nun die Wahrung der Rechte und den Einbezug der Grundeigentümer sowie ein effizientes Controlling-System mit Berichterstattung vor. Für die Landwirte, welche Unterhaltsaufträge erhalten, sind Entschädigungen vorgesehen.

Das Geschäft wird Anfang 2021 definitiv verabschiedet. Es wird erwartet, dass die Initianten ihre In­itia­ti­ve zurückziehen.
Der Regierungsrat legte dem Parlament eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes betreffend die Uferbereichsplanung vor. Sie stützt sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil, welches festgestellt hat, dass die einstigen Konzessionsrichtlinien keine rechtlichen Grundlagen hatten. Es hat unterstrichen, dass die Instrumente des heutigen Raumplanungs- und Baurechts ausreichen, um die Uferbereiche zu gestalten. Die Regierung will weiter gehen und in einem neuen Paragrafen im Planungs- und Baugesetz festschreiben, dass für den Uferbereich von Seen ergänzende Festlegungen für Bauzonen und, soweit zweckmässig, für Freihalte- und Erholungszonen getroffen werden können.

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