Politik im Zeichen des Eigentums
Am 4. März ging der Kanton Zürich an die Urne. Ein höchst umstrittenes Thema war der Uferweg, über den wir im Kanton Zürich abstimmen konnten. Sollen ca. 400 Millionen Schweizerfranken in 12,6 Kilometer fehlender Uferweg rund um den Zürichsee investiert werden oder nicht. Sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken mit Seeanstoss ihrer Grundstücke enteignet werden oder nicht. Die Zürcher Bevölkerung hat sich entschieden – und zwar mit 64.03% gegen den Uferweg und damit gegen die Enteignungen. 64.03% für das Prinzip des Eigentums. 64.03% für den Schutz von Eigentum.
Finanzielle Abstrafung von Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Uferweginitiative ist nur eines der jüngsten Beispiele dafür, dass das Eigentum immer wieder unter Beschuss steht. So steigt bspw. auch die steuerliche Belastung der Eigentümerschaften per 2025. So wird auf Forderung von SP, Grünen und AL die kantonale Steuerverwaltung aktiv und per 2025 werden die Vermögenssteuerwerte für Einfamilienhäuser im kantonalen Mittel um 49% und beim Stockwerkeigentum um 48% gegenüber bisher erhöht. Gleichzeitig steigt der Eigenmietwert bei Einfamilienhäusern im kantonalen Mittel um 11% und diejenigen beim Stockwerkeigentum um 10%. Es werden wiederum die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finanziell abgestraft, um Mehreinnahmen von ca. 170 Millionen Franken im kantonalen Budget zu generieren – notabene mit einem fiktiven Einkommen wie der Eigenmietwert. Da stellt sich schon die Frage, weshalb solch ein Beschluss gefasst wird, obwohl sich der Ständerat und der Nationalrat letztes Jahr über die Abschaffung des Eigenmietwerts grundsätzlich einig wurden. Uneinig sind sie sich noch darüber, ob der Eigenmietwert nur bei selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz (Ständerat) oder auch bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften (Nationalrat) abgeschafft wird. Aber die Botschaft kam an: der Eigenmietwert wird abgeschafft, nur das Ausmass ist noch nicht ganz klar. Im nationalen Parlament ist somit die Abschaffung des Eigenmietwerts im Bereinigungsverfahren, während im Kanton Zürich der Eigenmietwert erhöht wird. Es scheint so, als ob Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer noch so lange wie möglich zur Kasse gebeten werden sollen. Die Zitrone wird ausgepresst, solange die Presse verfügbar ist – so erscheint es mir.
Handlungsbedarf besteht auch im Bauwesen
Mit Blick auf die Bauvorschriften gibt es auch eine Tendenz, und zwar in Richtung Komplexität. Bauprojekte benötigen teilweise Jahre, bis sie umgesetzt werden können. Ihren Teil trägt das Verbandsbeschwerderecht dazu bei, denn Verbände wie bspw. der Heimatschutz sind mitunter ein Grund für teils jahrelange Verzögerungen in Bauprozessen. Hierzu ist nun anfangs März im Zürcher Kantonsrat eine parlamentarische Initiative eingereicht worden, gemäss welcher das Verbandbeschwerderecht bei Schutzobjekten abgeschafft werden soll. Dabei gilt dies nur für Schutzobjekte, die eine öffentliche Aufgabe im Bildungs- und Gesundheitswesen erfüllen und in allen anderen Bereichen würde das Beschwerderecht weiterhin bestehen bleiben. Eine Abschaffung dieses Beschwerderechts ist in dem Sinne gerechtfertigt, als dass die Bewilligungsbehörden die Bestimmungen des Heimatschutzes sowieso bereits berücksichtigt.
Der HEV Region Winterthur setzt sich für diese Initiative ein und wehrt sich gegen ebensolche, welche in das Eigentum eingreifen wollen. Denn der Schutz des Eigentums ist ein Grundrecht, das in der Schweizer Bundesverfassung festgehalten ist – und dies gilt es, zu schützen.