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Aus dem Kantonsrat: Wahlen, Verkehrspolitik, Versicherungen

Aus dem Kantonsrat: Wahlen, Verkehrspolitik, Versicherungen

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Die Kantonsratswahlen vom 24. März hinterlassen ihre Spuren – auch bei der Besetzung der Verwaltungsräte der öffentlichen Anstalten und des Bankrates. Gemäss Praxis werden bei Verschiebungen der Anrechte der Parteien auf entsprechende Mandate Wiederkandidierende nicht abgesetzt. Da es jedoch im Bankrat zu einem altersbedingten Rücktritt bei der SVP kam, nehmen neu zwei Mitglieder der GLP Einsitz und nur noch drei SVP-Vertreter. Bei den übrigen wirtschaftlichen Unternehmen ergab sich noch keine Änderung der Zusammensetzung. Anders als bei den Spitälern wählt der Kantonsrat die Mitglieder des Verwaltungsrates von EKZ, GVZ und ZKB. Ein Recht, das sich das Parlament wohl auch in neuer Zusammensetzung nicht nehmen lassen wird.

Kostenwahrheit ist ein beliebtes Schlagwort in der Verkehrspolitik – und wie das mit Schlagworten so ist, sie halten genauso lange, bis man den Tatbeweis antreten muss. Mit einer parlamentarischen In­itia­ti­ve sollte eine indirekte Subvention von Motorfahrzeugen im fahrplanmässigen öffentlichen Linienverkehr gestrichen werden. Heute sind sie von Strassenverkehrsabgaben befreit. Einzig Trolleys sollten, da sie keine Abgase ausstossen, weiter befreit sein. Das klang auf den ersten Blick sehr einleuchtend. Allerdings wären von dieser Gesetzesänderung weit mehr Fahrzeuge im Besitz der öffentlichen Hand und zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betroffen gewesen: Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen usw. Das hätte zu einer Verschiebung von finanziellen Mitteln innerhalb des Kantons geführt, womit der geplante Anreiz per saldo ins Leere stossen würde. Grundsätzlich sind Kantone und Gemeinden jedoch gefordert, bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge auf möglichst emissionsarme umzusteigen. Auch sollte der administrative Aufwand zur Abwicklung der Vergünstigungen reduziert werden.

Hochwasserschutz wird angesichts zunehmender Extremereignissen immer wichtiger. Der Kantonsrat hat die nötige gesetzliche Grundlage geschaffen, um Schutzvorkehrungen mit Beratung und Finanzen zu unterstützen. Das ist im Sinne von Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern, denn es trägt zur Minderung von kostenintensiven Schadenfällen bei und damit zu stabilen Prämien. Der Gesetzgeber hat die Ausschüttung von Beiträgen an Präventionsmassnahmen an die Bedingung geknüpft, dass die Schadensminderung nachgewiesen werden muss. Subventionen mit der Giesskanne sind damit ausgeschlossen.

 

Andelfinger Zeitung, 25. Juni 2019

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