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Braucht es den Eingriff in das Privateigentum?

Braucht es den Eingriff in das Privateigentum?

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Braucht es den Eingriff in das Privateigentum?

03. Oktober 2023 | Aus dem Kantonsrat

Ein Geschäft für den ganzen Morgen im Kantonsrat. Eine Frage der Effizienz der kantonalen Politik …

Nun soll es also eine Verfassungs­initiative richten, weil es mit der aktuellen gesetzlichen Regelung nicht schnell vorangeht. Das zumindest führen die Initianten als Begründung dafür an, dass sich der Kantonsrat einmal mehr mit der Forderung nach einem durchgehenden Uferweg am Zürichsee zu befassen hatte. Wohl aus taktischen Gründen verlangt die Initiative im ersten Teil, dass alle öffentlichen Gewässer uneingeschränkt zugänglich sein sollen. Damit soll der Horizont erweitert werden und nicht allein der Uferweg um den Zürichsee Thema sein.

Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass darin der Kern des Anliegens liegt. Als langjähriger Gemeindepräsident stösst mir sauer auf, dass die Mitbestimmung der Gemeinden und analog dazu die Verpflichtung der Mit­finanzierung ausgeschlossen werden soll. Mein Demokratieverständnis ist ein anderes. Wir bewegen uns auf der Ebene der Nutzungsplanung, und das ist nun mal in der Hoheit der Gemeinde. Dass bislang die Erfolge für den Bau von Uferwegabschnitten in gewissen Gemeinden am Zürichsee ausgeblieben sind, hat auch, aber nicht nur mit der Pflicht zur Mitfinanzierung zu tun. Es zeigt auch, dass die Notwendigkeit eines Seeuferwegs entlang des Wassers für die Seeanstössergemeinden keine ungeteilte Zustimmung findet.

Öffentliche Gewässer sollen zugänglich sein. Am Zürichsee ist dies in jeder Gemeinde der Fall. Die Initianten verkennen, dass die einzigartige Uferlandschaft insbesondere am rechten Seeufer dank den Liegenschaften mit den grossen Gärten entstanden ist.

Die Kommission hat das Volks­begehren mit 8 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ein Minderheitsantrag von Links-Grün stimmte zu, eine zweite Minderheit seitens der GLP unterbreitet einen Gegenvorschlag, der den ersten Teil der Volksinitiative zwar übernimmt, aber Rücksichtnahme aufs Privateigentum vorschreibt. Vor sechs Jahren trat das revidierte Strassengesetz als Gegenvorschlag zur damaligen Seeuferinitiative in Kraft. Gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil wird darin festgehalten, dass es keine Enteignungen gegen den Willen der Grundeigentümer geben kann. Die Initiative will dies auf Verfassungsstufe aushebeln. Die beiden Minderheitsanträge fanden keine Mehrheit, die Initiative wurde abgelehnt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten im nächsten Jahr.

Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Herbstferien.

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