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Klimaangepasste Siedlungsentwicklung oder mehr Wohnraum – oder beides?

Klimaangepasste Siedlungsentwicklung oder mehr Wohnraum – oder beides?

Das Geschäft „Klimaangepasste Siedlungsentwicklung“ ist ein heiss debattiertes Thema im Kantonsrat. Mit entsprechenden gesetzlichen Grundlagen soll den Gemeinden Instrumente gegeben werden, Regelungen als Reaktion auf klimatische Veränderungen zu erlassen.

Das Klima verändert sich

Unser Klima verändert sich und das ist mittlerweile wohl für alle sichtbar geworden. Häufigere extreme Wetterereignisse, lange und heisse Trockenphasen, um nur einige Beispiele für die veränderten klimatischen Bedingungen zu nennen. Die Folgen machen sich nicht nur bei uns Menschen, Tieren und Pflanzen bemerkbar, sondern zeigen sich auch bei den verfügbaren Wassermengen und der Infrastruktur. Man ist aber nicht überall gleichermassen betroffen. Vielmehr machen sich die klimatischen Veränderungen regional in unterschiedlicher Form und Stärke bemerkbar. So heizen sich bspw. Gebiete, die dicht bebaut und viele versiegelte Oberflächen (z.B. geteerte Strassen) im Vergleich zu begrünten Flächen wesentlich mehr auf. Eine bedachte Siedlungsentwicklung kann eine Massnahme gegen die Überhitzung von Siedlungsgebieten und deren Folgen sein. Genau um die Reduktion bzw. Vermeidung solcher sogenannten Hitzeinseln geht es beim Rechtsetzungsprojekt „Klimaangepasste Siedlungsentwicklung“.

Der Zürcher Klimaschutzartikel und die „Klimaangepasste Siedlungsentwicklung“

Die Zürcher Verfassung sieht mit dem „Klimaschutzartikel“ Massnahmen zum Klimaschutz im Bereich der Siedlungsentwicklung vor. Dass dies seine Berechtigung hat, habe ich bereits im vorhergehenden Absatz kurz erläutert. Dem will der Kanton Zürich nachkommen und den Gemeinden gesetzliche Grundlagen geben, um mit raumplanerischen Massnahmen auf die Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Das heisst, die Gemeinden sollen Instrumente erhalten, die es für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung braucht. Dabei handelt es sich meist um nicht verbindliche Bestimmungen, damit die Gemeinden je nach regionalen Gegebenheiten ausgewählte Bestimmungen umsetzen können.

Neue Anforderungen sind auch höhere Hürden und mehr Bürokratie

Die Richtplanung räumt Gemeinden somit mehr Möglichkeiten ein, das Bauen zu regeln. Beispiele für Vorschriften, die die Gemeinde erlassen könnten:

  • Position und Grösse von Bauten
  • Erhalt oder Ersatz grösserer Bäume je nach Bau- und Zonenordnung
  • Begrünung bei Neubauten sowie bei wesentlichen Veränderungen am Dach (insbesondere geht es um die Begrünung von Flachdächern)

Dies sind nur einige Beispiele für mögliche neue Regelungen. All diese Forderungen stellen für Bauherrschaften deutliche Hürden dar, die in mehr Aufwand und Bürokratie resultieren. Auch wenn diese Ideen ihre Berechtigung haben, stelle ich mir immer wieder die Frage, ob das alles auch wirklich im öffentlichen Interesse ist?

Öffentliche Interessen gilt es abzuwägen

Für mich persönlich ist es klar, dass wir die klimatischen Veränderungen ernst nehmen müssen und die Eindämmung von deren Folgen im öffentlichen Interesse liegt. Gleichzeitig ist es aber auch nicht das einzige öffentliche Interesse, das hier vorliegt. Unbedingt muss auch das öffentliche Interesse zum Bau von mehr Wohnraum bedacht werden. Wir haben in der Schweiz und in unserer Region zu wenig Wohnraum und die Lage wird sich in der kommenden Zeit noch zuspitzen. Es stellt sich somit die Frage, wie sich die beiden öffentlichen Interessen in sinnvoller Weise abwägen und in entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen umsetzen lassen.

Der Kantonsrat hat am 29. Januar 2024 das Geschäft diskutiert und einige knappe Entscheidungen bei Kommissions- und Minderheitsanträgen getroffen. Auch dies zeugt von der oben erläuterten Schwierigkeit der Priorisierung. Es bleibt interessant – aber als Präsident des HEV Region Winterthur sowie 2. Vizepräsident des Zürcher Kantonsrats kann ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, versichern, dass ich mich für die Wohneigentümerschaften einsetze. Ich setze mich dafür ein, dass den Eigentümerinnen und Eigentümer nicht immer mehr Hürden und mehr Bürokratie auferlegt werden.

 

Martin Farner-Brandenberger

Präsident HEV Region Winterthur

Kantonsrat FDP

 

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