Jetzt teilen:

Aktuell

Umverteilungsinitiative bei den Steuern

Umverteilungsinitiative bei den Steuern

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung

Die sogenannte Entlastungssteuer (JUSO-Initiative) ist bei genauerem Hinsehen ein verdeckte Reichtumssteuer. Für hohe und sehr hohe Einkommen käme es zu Mehrbelastungen von bis zu einem Drittel. Sie müssten für teilweise erheblichen Entlastungen für steuerbare Einkommen unter rund Fr. 100 000 (Grundtarif) bzw. rund Fr. 120 000 (Verheiratetentarif) aufkommen. Einkommen bis rund 20'000 Franken würden komplett von den schon heute tiefen Steuern entlastet.

Derartige Verschiebungen würden den Wirtschaftsstandort Schweiz empfindlich treffen. Die Befürchtung, dass Steuerpflichtige mit sehr hohen Einkommen vermehrt aus dem Kanton Zürich wegziehen und auch weniger Steuerpflichtige mit sehr hohen Einkommen in den Kanton Zürich zuziehen würden, liegt auf der Hand. Entgegen der prognostizierten Erhöhung der Steuereinnahmen, die sich rein rechnerisch ergeben würden, ist damit zu rechnen, dass sich das Verhalten der Steuerpflichtigen negativ auf den Steuerertrag auswirken würde, womit die in Aussicht gestellte Steuersenkung für 2020 wohl kaum realisiert werden könnte. Die Initiative hat denn auch stark den Charakter einer Neid-Initiative. Es trifft durchaus zu, dass es bei einzelnen Topsalären zu Exzessen kommt. Die grosse Mehrheit der hohen und sehr hohen Einkommen bewegen sich im Bereich von weniger 1 Million Schweizer Franken. Solche Löhne sind in aller Regel mit hohen Verantwortungen gekoppelt. Sie richten sich zudem nicht in erster Linie an Schweizer Salären aus, sondern an internationalen. Wenn Zürich bei der Rekrutierung von Top-Führungskräften und Spezialisten mithalten will, muss es sich entsprechend anpassen. Zudem sollte man nicht vergessen, dass Zürich an zwei steuerlich attraktivere Kantone grenzt, deren Einwohner in weniger als einer halben Stunde von den Bildungs- und Kulturangeboten Zürichs sowie dem Flughafen profitieren können. Wir haben also alles Interesse, dass gute Steuerzahler im Kanton bleiben.

Grosse Wellen haben verschiedene Einschätzungen von Steuerpflichtigen geworfen, welche aus persönlichen Gründen keine Steuererklärungen eingereicht haben. Grundsätzlich sind wir alle verpflichtet unsere Einkommen zu Handen der Steuerämter zu deklarieren. Ein Privileg, dem man Sorge tragen sollte. Umgekehrt dürfen Bürgerinnen und Bürger auch erwarten, dass die zuständigen Behörden den direkten Kontakt mit den Betroffenen suchen und gegebenenfalls auch Hilfe anbieten. In einem kürzlich ergangenen Bundesgerichtsent­scheid wurde festgehalten, dass in krassen Ausnahmefällen Ermessenseinschätzungen nichtig sein können. Dies dann, wenn objektive Gründe wie die Unfähigkeit zu lesen oder andere schwere Beeinträchtigungen vorliegen. Die im Kanton Zürich getroffenen Massnahmen besserer und direkter Kommunikation zeigen Wirkung. Entsprechend wurde ein Postulat zu diesem Thema als erledigt abgeschrieben.

Martin Farner

Kantonsrat FDP

Jetzt teilen:

Weitere Beiträge