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Stillstand im Kanton Zürich

Stillstand im Kanton Zürich

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Stillstand im Kanton Zürich

Die Bewältigung der Covid-Krise kommt nicht vom Fleck. Die angekündigte Testoffensive versandet. Im Kanton Zürich brütet eine Arbeitsgruppe darüber, wie die Tests organisiert werden sollen. Getestet im vorgesehenen Umfang wird mindestens vorderhand nicht. Auch bei den Impfungen bildet unser Kanton das Schlusslicht. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz bei den Impfungen bestenfalls im Mittelfeld. Von «wir können Corona» keine Spur. Also wiederholen sich die Aufrufe, möglichst wenig Kontakte zu pflegen, ziehen sich Lockerungen hin und steigen die Kosten für Härtefälle und die Verzweiflung vieler betroffener Unternehmen. Und im Kantonsrat verlängern wir befristete Beschlüsse wie die Urnenabstimmung in Versammlungsgemeinden während der Pandemie. Die Bestimmungen gelten neu bis zum 30. Juni 2021.

Corona hat auch Spuren in der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) hinterlassen. Sie kommt in ihrem Bericht für die Zeit vom März 2020 bis Februar 2021 zum Schluss, dass trotz Pandemie das Regierungs- und Verwaltungshandeln insgesamt den üblichen Geschäftsgang genommen hat. Die parlamentarische Oberaufsicht gehört zum Kernauftrag des Parlaments. Entsprechend hat die GPK ihr Arbeitsprogramm praktisch ohne Abstriche absolviert.

Ein Dauerbrenner sind IT-Geschäfte. Wenn heute Fortschritte in der Digitalisierung der Verwaltung zu verzeichnen sind, so ist dies auch der Beharrlichkeit der GPK zu verdanken. Ein harter Brocken ist die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Die Verzögerungen sind enorm, die Intransparenz hoch. Noch immer sind Fragen zu dessen Organisation und Finanzierung offen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Kantons beurteilt die GPK als eng begrenzt.

Wie ein Blitz aus heiterem Himmel hat im Sommer 2020 das Verwaltungsgerichtsurteil über die Nichtigkeit des kantonalen Gestaltungsplans für den Innovationspark in Dübendorf eingeschlagen. In jenem Zeitpunkt war die GPK bereits an der Überprüfung von Steuerung und Controlling der für den Innovationspark Zürich zuständigen Stiftung durch den Kanton. Sie hat erstmals einen besonderen Prüfauftrag an die Finanzkontrolle erteilt. In ihrem Bericht kommt die Finanzkontrolle zum Schluss, dass eine Durchsetzung der kantonalen Wirkungsziele gegen den Willen der Stiftung kaum möglich sei.

Die Regierung zeigt sich überzeugt, genügend Einfluss auf die Stiftung und die Entwicklung des Innovationsparks zu haben. Sie verweist darauf, dass der Kanton gestützt auf die Leistungsvereinbarung die Präsidentin oder den Präsidenten der Stiftung wähle, was ein starker Hebel des Kantons sei. Sodann könne über Darlehensverträge Einfluss genommen werden.

Zudem sei die Stiftung an die baurechtlichen Vorgaben und die Zweckbindung der Baurechte gebunden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Die GPK will sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit dem Projekt befassen.

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