Bildungspolitik und Machtfragen
12. November 2024 | Forum
Wie mittlerweile im Bezirk Andelfingen wohl allen bewusst ist, will der Kanton Zürich Eignungsgebiete für Windenergie in den kantonalen Richtplan eintragen. Von den geplanten 60 bis 70 Turbinen sollen rund 40 im Züricher Weinland gebaut werden. Daher möchte ich einige Gedanken dazu formulieren.
Ich nehme meine Heimat Stammheim als Beispiel, da auch der Stammerberg als Eignungsgebiet eingetragen werden soll. Dort ist ein Windpark mit acht Turbinen von je 220 Metern Höhe und 160 Metern Rotordurchmesser geplant. Der Standort liegt in einem nationalen Landschaftsschutzgebiet, umfasst Dörfer, die im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) gelistet sind, und auch die Insel Werd, ein Unesco-Weltkulturerbe, befindet sich im Radius der Immissionen. Darüber hinaus weist das Gebiet eine hohe Biodiversität auf und beherbergt unter anderem seltene, geschützte Vogelarten. Dass der Bau eines Windparks dieses Gebiet nicht nur in kultureller Hinsicht, sondern auch die Flora und Fauna (zer-)stören wird, ist offensichtlich.
Ein weiterer kritischer Aspekt betrifft die Wasserversorgung. Die umliegenden Dörfer werden fast ausschliesslich mit Trinkwasser von der Quelle des Stammerbergs versorgt. Der Bau der Windräder und der dafür erforderlichen Zufahrtsstrassen könnte das Grundwassersystem stören und die Wasserqualität sowie -verfügbarkeit beeinträchtigen. Doch obwohl die Frage «Gefährden wir unser Trinkwasser?» zentral ist, hat es der Regierungsrat versäumt, detaillierte Untersuchungen dazu in Auftrag zu geben.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen in unserem Bezirk. Ähnliche Fragen stellen sich auch in anderen potenziellen Eignungsgebieten. Die Entscheidung, solche Gebiete im Richtplan festzuschreiben – geschweige denn, die Windparks zu bauen –, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Einerseits ist die Förderung erneuerbarer Energien wichtig, andererseits muss die Standortwahl sorgfältig abgewogen werden. Die bisher mangelhaften Umweltstudien lassen Zweifel an der Sorgfalt der Baudirektion aufkommen. Müssen wir wirklich auf Biegen und Brechen schnellstmöglich Eignungsgebiete definieren, ohne alle Auswirkungen auf Natur und Wasser zu prüfen?
Hinzu kommt die Einschränkung der Rechte der betroffenen Gemeinden sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer. Einschränkungen des Mitspracherechts und mögliche Enteignungen könnten soziale und politische Konflikte hervorrufen. Neben den direkten Enteignungen scheint sich der Zürcher Regierungsrat noch nicht wirklich Gedanken darüber gemacht zu haben, wie mit den Wertminderungen der Liegenschaften und Grundstücke neben Windparks umgegangen werden soll. Was wurde noch vergessen?
Die Frage bleibt: Können wir wirklich mit diesen Windparks einen so wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten, dass Natur, Eigentumsrechte und die Wasserversorgung dafür gefährdet werden dürfen? Ist es das wert?