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Gesundheitsthemen im Kantonsrat

Gesundheitsthemen im Kantonsrat

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung

Am Montag hatte Regierungsrätin Natalie Rickli ihren ersten Auftritt als Gesundheitsdirektorin. Zahlreiche Gesundheitsthemen sind durch die nationale Gesetzgebung vorgegeben. Änderungsanträge zum Krankenversicherungsgesetz können nur im nationalen Parlament diskutiert werden. Nach geltendem Recht teilen sich Kantone (55%) und Krankenversicherungen (45%) die Kosten der stationären Behandlung. Entsprechende Vorstösse, alle Leistungen einheitlich über die Krankenversicherungen abzurechnen, sind im nationalen Parlament 2007 ein weiteres Mal gescheitert. Gegenwärtig befasst sich eine Subkommission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) vertieft erneut mit diesem Thema. Dabei soll unter anderem dargelegt werden, wie vermehrt Anreize gesetzt werden können, um der Umsetzung des Grundsatzes «ambulant vor stationär» mehr Gewicht zu verleihen. Die Regierung wollte mit Hinweis auf diese Sachlage ein entsprechendes Postulat von CVP, SP und GLP richtigerweise nicht entgegennehmen.

 

Ambulant vor stationär war auch Gegenstand eines Postulates zur Psychiatrieversorgung. Aus therapeutischen Gründen vermeidet man lange stationäre Aufenthalte in den entsprechenden Kliniken. Für manche psychischen Erkrankungen sind Mischformen von ambulanten und stationären Versorgungsleistungen das Mittel der Wahl. Die medizinische Betreuung in der Klinik erfolgt nur während des Tages oder nur während der Nacht oft über mehrere Wochen. Solche Angebote sind für den Erhalt der gesellschaftlichen Integration von psychisch Erkrankten bzw. für ihre Wiedereingliederung von grosser Bedeutung. Sie tragen zudem zur Senkung der Gesundheitskosten bei, weil die hochintensive Betreuung in einer Klinik weitaus teurer und oft der Situation des Patienten nicht gerecht wird. Diese sogenannte «teilstationäre Behandlung» wurde aus dem Krankenversicherungsgesetz KVG gestrichen, weil sich öffentliche Hand und Versicherer nicht einigen konnten, wer diese Leistungen zu bezahlen hat. Zwar sollten klare Abrechnungsregelungen vorhanden sein, sie müssen sich aber dem Wohl der Patienten unterordnen. Der Kanton Zürich begegnet dem Problem, in dem er Subventionen für ungedeckte Kosten an spitalgebundene ambulante akutsomatische, rehabilitative und psychiatrische Pflichtleistungen bei Kindern und Jugendlichen und an spitalgebundene ambulante psychiatrische Pflichtleistungen bei Erwachsenen gewährt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein Beispiel, wie Fehler im entfernten Berner Politbetrieb korrigiert werden können und auch müssen.

 

Martin Farner

Kantonsrat / Nationalratskandidat FDP

Stammheim

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