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Aufräumen vor der Budgetdebatte

Aufräumen vor der Budgetdebatte

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Aufräumen vor der Budgetdebatte

Es war ein «Aufräummontag». Bevor eine ganze Reihe von Vorstössen zur Überweisung anstand, verabschiedete der Rat eine Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes. Stalking hat sich auch in der Schweiz ausgeweitet. Ein Vorstoss der Freisinnigen verlangt, dass neu auch Stalking durch Dritte, das heisst Personen, zu denen keine familiären, partnerschaftlichen oder ehemaligen partnerschaftlichen Beziehungen bestehen, geahndet werden kann. Insbesondere bei exponierten Berufsgruppen mit Kunden-, Patienten- oder Klientenkontakt tritt Stalking auf. Mit der Gesetzesanpassung können nun auch in diesen Fällen polizeiliche Sofortmassnahmen getroffen werden. Zwar waren Gewaltschutzmassnahmen gegen Stalker, etwa ein Kontaktverbot, bisher auch rechtlich möglich. Meist handelte es sich bei den involvierten Personen aber um Ex-Partnerinnen und -Partner. Neu will der Regierungsrat diese Massnahmen explizit auch anordnen lassen, wenn die involvierten Personen nicht in einer Beziehung miteinander stehen oder standen. Künftig sollen also auch Belästigungen von Fremden mit Gewaltschutzmassnahmen unterbunden werden können.

Wenn vor den Wahlen das Vorstossfieber ausbricht, müssen nach den Wahlen die Vorstösse vom Parlament zur Behandlung an den Regierungsrat überwiesen werden. Der Regierungsrat signalisiert jeweils, ob er bereit ist, ein Postulat entgegenzunehmen. Er kann aber auch nach der Einreichung Stellung nehmen und empfehlen, ein Postulat sei nicht zu überweisen. Ist jemand im Kantonsrat mit der Entgegennahme nicht einverstanden, kann er eine Diskussion verlangen. Das bedeutet, dass das Geschäft auf der Traktandenliste bleibt und in einer nächsten Sitzung im Kantonsrat behandelt wird. Am Montag standen neun Postulate zur Überweisung an. Danach kamen Geschäfte der Sicherheitsdirektion dran.

Vor wenigen Tagen ist der alljährliche Sozialbericht erschienen. Die Quote der Sozialhilfebezüger ist ganz leicht gesunken. Diese Zahl sagt wenig aus über die tatsächliche Si­tua­tion in einzelnen Gemeinden. Je grösser die Gemeinde, desto höher die Fallzahlen. Agglomerationsgemeinden weisen zum Teil höhere Sozialhilfequoten auf als die grossen Städte. Erfreulich ist, dass Menschen in einem Drittel der Fälle aus der Sozialhilfe entlassen werden konnten, weil sich ihre Erwerbssi­tua­tion verbesserte. Um Sozialhilfe ging es bei einer Motion, die verlangt, dass langjährige Steuerzahler höhere Sozialhilfebeträge erhalten sollen. Das Sozialhilfegesetz ist in Revision. Es sieht keinerlei Bevorzugung irgendeiner Bevölkerungsgruppe vor. Die Regierung argumentierte ausserdem, dass sich die Forderungen der Motion nicht mit den Skos-Richtlinien vereinbaren lassen.

Die kommenden Kantonsratssitzungen im Dezember sind dem Budget und dem konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan gewidmet. Danach winken Rats- und Weihnachtsferien. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine frohe Adventszeit und lichtvolle Festtage sowie einen sanften Rutsch in ein gesundes und spannendes neues Jahr.

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