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Innovationspark: Wie weiter?

Innovationspark: Wie weiter?

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Innovationspark: Wie weiter?

Die Sommerferien sind vorbei. Ferien, welche viele im eigenen Land verbracht haben. Wer glaubte, dass der Sommer das leidige Thema Covid-19 zum Verschwinden bringen würde, wird gerade in diesen letzten Ferientagen eines Besseren belehrt. Vermeldet werden steigende Ansteckungen – diese Zahlen einzuordnen bleibt unverändert schwierig. Zudem unterminieren diverse Kommunikationsfehler die Glaubwürdigkeit derjenigen, welche uns als Fachorgan des Bundes durch die Krise führen sollten. Es gilt Maskenpflicht im ÖV, und es gilt neu Maskenpflicht für die Mitglieder des Kantonsrates, welche nach wie vor in der Messe Zürich tagen. Der Grund: Wir teilen das Gebäude mit 500 Studierenden der Universität Zürich, die hier ihre Prüfungen ablegen.

Die Kantone sind seit Beginn der Sommerferien in der Pflicht, die nötigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer erneuten stärkeren Ausbreitung des Coronavirus zu treffen. Man reibt sich die Augen, wie wenig sie ihre Souveränität nutzen, um dieser Aufgabe nachzukommen. Mit einigen Ausnahmen allerdings: So hat Genf beschlossen, die Maskenpflicht auf das Betreten von Läden auszudehnen. Kulturinteressierte warten im Kanton Zürich darauf, wann und unter welchen Rahmenbedingungen die Theater- und die Konzertsäle wieder öffnen dürfen. Es ist an der Regierung, hier Klarheit zu schaffen.

Mitten in den Sommerferien liess das Verwaltungsgericht eine Bombe platzen. Es erklärte den kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark in Dübendorf zu Makulatur und damit auch die entsprechende Teilrevision des kantonalen Richtplans von 2015. Auch hier ist die gesamte Regierung in der Pflicht, Klarheit zu schaffen. Ist sie bereit, in kürzest möglicher Zeit eine Teilrichtplanänderung aufzulegen? Immerhin steht mit diesem Urteil das Legislaturziel der Gesamtregierung zur Disposition, ganz abgesehen vom Umstand, dass auch das Planungsinstrument «kantonaler Richtplan» nun zum dritten Mal als unanwendbar erscheint. Klarheit seitens der Regierung täte auch im Hinblick auf die aviatische Nutzung des Flugplatzgeländes Not. Bund, Kanton und Standortgemeinden müssen endlich am gleichen Strick ziehen. Die Gemeinden, in deren Planungshoheit nun auch die Zonenplanung für die Realisierung des Innovationsparks liegt, haben längst, legitimiert durch eine Volksabstimmung, Stellung bezogen. Führen heisst entscheiden.

Der Kantonsrat hat sich am Montag mit einem demokratiepolitisch wesentlichen Thema befasst. Wir erinnern uns gerade in unserem Wahlbezirk sehr gut, mit welcher Intensität eine Partei um die Erfüllung der Fünf-Prozent-Klausel kämpfte. Nach geltendem Recht genügt es, dieses Ziel in einem Wahlbezirk zu erreichen, um als Partei in den Kantonsrat einziehen zu können. Ein Vorstoss der SVP verlangte, eine Drei-Prozent-Hürde über den ganzen Kanton zu stipulieren. Das Vorhaben scheiterte an der links-grünen Mehrheit.

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