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Doppelsitzung

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Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Doppelsitzung

Zahlreiche Vorstös­se zur Kinderbetreuung wurden behandelt. Allen gemeinsam ist, dass sie unterschiedliche Ansätze haben und sich im Ziel, nicht aber im Weg dazu, einig sind. Eine parlamentarische In­itia­ti­ve der FDP wurde vorläufig unterstützt. Diese verlangt eine Begrenzung der Elternbeiträge auf 20 Prozent der Summe der Einkünfte der Eltern. Damit soll ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit beider Elternteile geschaffen werden.

Die FDP hat sich immer dafür eingesetzt, dass keine übertriebenen Anforderungen gestellt und keine unnötigen Auflagen gemacht werden, welche die Angebote verteuern. Zum Beispiel mit den erfolgreichen Postulaten, die Bewilligungsvoraussetzungen für Kinderbetreuungseinrichtungen zu lockern oder «Krippen stärken, statt schwächen». Weiter haben wir uns dafür eingesetzt, dass Drittbetreuungskosten steuerlich abgezogen werden können. Denn das sind Auslagen, die nötig sind, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren.

Für eine Ganztagesbetreuung im Vorschulalter muss heute mit Kosten von 100 bis 120 Franken pro Tag gerechnet werden. Das ist für viele Familien nicht tragbar. Die FDP hat deshalb 2011 die Anpassung im Kinder- und Jugendhilfegesetz unterstützt, mit der die Gemeinden verpflichtet wurden, sich an der Finanzierung der Fremdbetreuung zu beteiligen.

Seither hat sich einiges bewegt. Die meisten Gemeinden haben in den letzten Jahren bedarfsgerechte Betreuungsstrukturen aufgebaut. Dass diese je nach Region unterschiedlich ausgestaltet sind, ist völlig in Ordnung. Denn die Bedürfnisse in ländlichen Regionen sind offensichtlich anders als in den Städten.

Ein anderes Geschäft drehte sich um den Denkmalschutz. Mit einer Motion wollten die bürgerlichen Fraktionen eine zeitgemässe und klare Richtlinie schaffen, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zwischen Kanton, Gemeinden und Besitzern regelt. In seiner Stellungnahme hielt der Regierungsrat fest, die Anliegen seien durch Integration des Amtes für Denkmalpflege in das Amt für Raumentwicklung erfüllt. Gleichzeitig beklagt er die Verwechslung der Tätigkeiten der institutionellen Denkmalpflegen des Kantons und der Gemeinden mit derjenigen des Heimatschutzes. Bezüglich der Notwendigkeit von Unterschutzstellungen würden sich die Positionen dieses Verbandes erheblich unterscheiden. Eine interessante Feststellung. Leider war der Regierungsrat nur bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

Am Nachmittag sorgte ein Ordnungsantrag dafür, dass ein hochaktuelles Geschäft noch beraten werden konnte. Künftig sollen nach dem Willen der Stadt Zürich Personen zur Polizeiausbildung zugelassen werden, die sich noch im Einbürgerungsverfahren befinden. Eine Parlamentarische In­itia­ti­ve verlangt hingegen das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung für die Polizei-Ausbildung. Unterschiedliche Regelungen innerhalb des Kantons wären sinnlos. Sie hätten auch unerwünschte Folgen für die Mitglieder des Polizeikorps. Die Initiative wurde vorläufig unterstützt. Ein klares Signal des Kantonsrats an die Stadt Zürich.

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