Die Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich haben jüngst ihre Stellungnahmen im Rahmen der 3. Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager abgegeben. Für unsere Region Winterthur spricht sich der Kanton Zürich im möglichen Standortgebiet ZNO für die Weiterverfolgung des Standortes für die Oberflächenanlage im «Oobistboden» bei Marthalen aus. Vorbehalten bleiben die Ergebnisse der laufenden Evaluation von Alternativen.
Grundwasserschutz
Den Anliegen des Gewässerschutzes, des Waldschutzes, des Natur- und Heimatschutzes und die Integration in die Landschaft muss gemäss Ergebnisbericht zur Etappe 2 des Sachplanes besondere Beachtung geschenkt werden. Zudem sollen durch eine kompakte Auslegung der Anlagen das Wachstum der Siedlungsfläche und insbesondere der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen sowie die Beanspruchung von Wald möglichst gering gehalten werden.
Die zum Schutz von nutzbaren Grundwasservorkommen ausgeschiedenen Gewässerschutzbereich Au sind – im Gegensatz zu den gewässerschutzrechtlich definierten Grundwasserschutzarealen – nicht im kantonalen Richtplan festgesetzt und damit nicht behördenverbindlich. Dennoch widersetzt sich der Kanton Zürich einem Bau einer Oberflächenanlage über einem Gewässerschutzbereich Au.
Lastenausgleich?
Der Zürcher Regierungsrat führt in seiner Stellungnahme ein weiteres Kriterium ein: den Lastenausgleich. Er fordert für den Fall der Realisierung des Tiefenlagers im Kanton, dass die Brennstoffverpackungsanlage (BEVA) in einem anderen Kanton gebaut werden solle. Im Umkehrschluss könnte dies auch bedeuten, dass wir auf grüner Wiese eine BEVA akzeptieren müssten, falls das Tiefenlager im Kanton Aargau zu liegen käme. Eine überregionale Arbeitsgruppe an welcher Regionalkonferenzen und Kantone vertreten waren, kam man zum einhelligen Ergebnis, dass es wenig Sinn mache, mit einer isolierten BEVA einen zweiten neuen Nuklearstandort zu errichten. Die Regionalkonferenz ZNO wehrt sich seit Jahren gegen eine BEVA im Weinland und damit auch gegen ein Tiefenlager in unserer Region. Klar ist schon heute, dass eine externe BEVA zu deutlich mehr Transporten führen würde als es bei einer kompakten Anlage der Fall wäre. Dies, weil die Lagerbehälter kleiner sind als die Transportbehälter, in denen die Brennstäbe im Zwischenlager in Würenlingen lagern.
Ausschlaggebend muss bei der Standortwahl die Langzeitsicherheit für Mensch und Umwelt sein. Daran darf nicht gerüttelt werden. Das gilt für das Lager selber wie auch für die Oberflächenanlage mit oder ohne BEVA, die während rund 25 Jahren im Betrieb sein wird und hinterher abgebaut wird.
Und Wohneigentum?
Je mehr Gefahren heraufbeschworen werden, die sich nicht erhärten lassen, umso grösser ist das Risiko, dass die Bewertung von Wohneigentum im näheren Umkreis einer Oberflächenanlage für das Tiefenlager leidet. Es ist an den Behörden des Bundes wie der Kantone darzulegen, dass und wie die gesetzlich vorgegebenen Sicherheitskriterien eingehalten werden können. Zudem sind sie gefordert, nicht allein Abgeltungen für eine regionale Stiftung einzufordern, sondern auch Kompensationsformen vorzusehen, falls Wohn- und Grundeigentumswerte wegen des Baus eines geologischen Tiefenlagers sinken würden.
Der HEV Region Winterthur wird sich entschieden für die Interessen der Haus- und Wohneigentümer ein Weinland einsetzen, sollte sich das Weinland als sicherste Region für ein geologisches Tiefenlager erweisen.
Martin Farner-Brandenberger
Präsident HEV Region Winterthur
Kantonsrat FDP