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Kantonsrat trotz Stammer Markt

Kantonsrat trotz Stammer Markt

Meine Kolumne «Kantonsrat» in der Andelfinger Zeitung.

Kantonsrat trotz Stammer Markt

Im Stammertal gehört das erste Novemberwochenende dem Jahrmarkt. Ein Anlass, den kein Stammer verpassen will. Auch wer nicht mehr in unseren schönen Gemeinden zu Hause ist, kehrt an diesem Tag zurück. Es fällt daher schwer, diesen Montag nach Simon und Juda im Zürcher Rathaus zu verbringen. Die Pflicht geht jedoch vor.

Gewerbefreundlich zeigt sich die Regierung bei der Behandlung eines Postulats, das «Mehr Sicherheit, Umweltschutz und Markt im Strassenverkehr durch Selbstkontrolle der Branche» verlangte. Neu dürfen Garagenbetriebe die gegenwärtig dem Strassenverkehrsamt und TCS ZH vorbehaltenen Nachkontrollen bei Fahrzeugen durchführen, die bei der amtlichen periodischen Prüfung beanstandet wurden. Eine Rahmenvereinbarung zwischen der Sicherheitsdirektion und dem Auto Gewerbe Verband Schweiz, Sektion Zürich, wurde Anfang Jahr unterzeichnet. Fachbetriebe müssen allerdings um die Bewilligung nachsuchen, an beanstandeten Fahrzeugen die Nachkontrollen durchzuführen und Reparaturbestätigungen auszustellen.

Die Schweiz ist ein Land des Ausgleichs. Wir gleichen wirtschaftliche Schwächen von Kantonen und Gemeinden durch den Finanzausgleich aus. Bei den Soziallasten soll ein entsprechender Mechanismus in Kraft treten. Ungleichheiten gibt es auch bei den Familienausgleichskassen, welche die Kinderzulagen ausrichten. Vor elf Jahren wurde im Rahmen der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen ein Ausgleich abgelehnt. Der Regierungsrat hat nun, basierend auf einer Motion, eine Vorlage unterbreitet, die jetzt unterstützt wird.

Hochemotional ist die Frage der Sozialdetektive. Einigkeit besteht darin, dass es einen gesetzlichen Rahmen braucht, in dem Observationen bei Verdacht auf Sozialmissbrauch stattfinden dürfen. Umstritten ist, ob Sozialhilfeberechtigte unangemeldet besucht oder ihr Fahrzeug via GPS verfolgt werden sollen. Der Rat sprach sich dagegen aus. Auslöser für diese Parlamentarische Initiative (PI), welche eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven fordert, waren Aktionen der Stadt Zürich. Obwohl die Arbeit dieser Abteilung ein Erfolgsmodell war und mittels Leistungsaufträgen diversen Gemeinden zur Verfügung gestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt erhielten wir vom Regierungsrat die Auskunft, dass die Bestimmungen im Sozialhilfegesetz ausreichend seien und die Gemeinden im gewohnten Rahmen weiter verfahren könnten. Auf kantonaler Ebene bestehe kein Handlungsbedarf.

Die Einreichung unserer PI erschien uns bereits vor diesem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Zürich erforderlich, da wir eine kantonale Regelung und Präzisierung im Sozialhilfegesetz als notwendig erachteten. Unser Ziel: gleich lange Spiesse für alle Gemeinden und Sozialbehörden und die Schlies­sung einer Gesetzeslücke. Was vorliegt, ist zu unserem Bedauern keine kantonale, griffige Rechtsgrundlage, sondern ein zahnloser Papiertiger. Wir streben das Anliegen der Initiative an, über die Totalrevision des Sozialhilfegesetzes klare rechtliche Grund­lagen für Sozialdetektive zu schaffen.

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