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MuKEn

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Was lange währt… Die Kommission Energie, Verkehr, Umwelt hat im vergangenen Dezember die Umsetzung der MuKEn 2014 im kantonalen Energiegesetz und eine entsprechende Anpassung des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet. Eine Vorlage, die von den einen sehnlichst erwartet, von den anderen gefürchtet wird. Ein erster Blick darauf zeigt, dass sie sich stark am Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren orientiert. Einige Haken für Grundeigentümer hat sie jedoch. Die Freiheit, das Heizsystem und die Warmwasseraufbereitung selber zu wählen, wird klar eingeschränkt. Ab 2035 dürfen keine Elektroboiler in Betrieb genommen werden.

Die MuKEn sagen den fossilen Brennstoffen den Kampf an. Nicht nur in Neubauten sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden, auch der Ersatz bestehender Ölheizungen durch einen neuen Ölbrenner ist ab 2035 untersagt. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage des Energiegesetzes stehen 10 Jahre mehr zur Umstellung auf nicht fossile Wärmeerzeugung zur Verfügung. Hier hat sich die Position, die der HEV energisch vertritt durchgesetzt. Auch unser Argument, dass es für viele ältere Hauseigentümer wirtschaftlich nicht ohne weiteres möglich sei, ein fossiles Heizsystem komplett auf neue erneuerbare Energieträger umzustellen, hat bei den Mitgliedern der Kommission Gehör gefunden.

 

Rücksicht auf finanzielle Situation

Künftig kann ein finanzieller Härtefall geltend gemacht werden. In diesem Fall kann Aufschub längstens bis zur nächsten Handänderung erreicht werden. Es obliegt dann den Erben oder den Erwerbenden der Liegenschaft, den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen. Ein Fakt, der sich ohne Zweifel im potentiellen Erlös beim Verkauf niederschlagen wird. In diesen Fällen könnte es vermehrt zu Ersatzneubauten kommen. Auch dem Prinzip der Verhältnismässigkeit verleiht die Kommission Nachdruck. Wenn ein Ersatz technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht zumutbar oder in Anbetracht der Gesamtumstände unverhältnismässig ist, soll eine verhältnismässige Ersatzlösung bewilligt werden können. Eine weitere Barriere für den Ersatz fossiler Heizungen durch neue erneuerbare Energie sind die Lebenszykluskosten. Diese dürfen sich um höchstens fünf Prozent erhöhen.

Das sind die Milderungen, die erreicht werden konnten. Unverständlicherweise hält der Regierung am Zwangsersatz von Elektroboilern fest. Dies mit dem CO2-Argument zu verknüpfen, dürfte nicht ganz einfach sein, auch wenn im europäischen Stromverbund noch Kohlestrom vorhanden ist. Unsere inländische Stromversorgung ist CO2-frei. Die Vorbehalte der Warmwasserversorgung über Wärmepumpenboiler bestehen nach wie vor. Es empfiehlt sich, bei Ersatz des Elektroboilers Fachleute beizuziehen.

 

Eigenstromproduktion

Mit der Verpflichtung zur Eigenstromproduktion bei Neubauten und im Zuge der Erweiterung bestehender Gebäude geht der Kanton Zürich über die MuKEn hinaus. Solche Anlagen können entweder mit einer Anlage auf dem Grundstück oder in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch erfolgen. Nachgewiesen werden muss, dass mindestens 10% des Elektrizitätsbedarfs aus eigener Produktion erfolgt.

Viele der gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Konkretisierung in den Verordnungen vor. Grund genug für den Kantonsrat, sich auch diese zur Genehmigung vorlegen zu lassen. Der Teufel steckt, wie wir nur zu gut wissen, im Detail und den Interpretationen durch die Ausführungsbehörden.

 

CO2-Gesetz und MuKEn

Zu den unerfreulichen Entwicklungen für Hauseigentümer – und nicht nur für sie – gehört das CO2-Gesetz des Bundes. Der HEV hat dagegen das Referendum unterstützt. Es ist in der Zwischenzeit mit fast 90‘000 Stimmen zustande gekommen.

Zum ersten Mal macht der Bund mit seinen Drohungen gegenüber den Kantonen ernst und greift in ihre Kompetenz im Gebäudebereich ein. Nach Art. 89 der Bundesverfassung liegt die Energiepolitik im Gebäudebereich in der Kompetenz bei den Kantonen und der Vollzug weitestgehend bei den Gemeinden. Das CO2-Gesetz, falls es von Stimmberechtigten angenommen wird, übersteuert in den nächsten 2 bis 5 Jahren gewisse Paragraphen der MuKEn 2014. Damit besteht in kurzer Zeit wieder Anpassungsbedarf der MuKEn resp. der darauf basierenden Energiegesetze der Kantone.

 

Martin Farner-Brandenberger

Präsident HEV Region Winterthur

Kantonsrat FDP

 

 

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