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Aktuell

Ein Jahresrückblick aus dem Kantonsrat

Ein Jahresrückblick aus dem Kantonsrat

Das Jahr 2023 im Kantonsrat war sehr spannend und intensiv. Begonnen hat es direkt mit Wahlkampf, wobei nebenbei natürlich der normale Alltag im Kantonsrat weiterlief. Nachfolgend ein kleiner Rückblick darüber, was im 2023 im Kantonsrat behandelt wurde - mit Fokus auf Themen, die für Hauseigentümer relevant sind.

Kantons- und Regierungsratswahlen Februar 2023

Die Klimaallianz aus SP, GLP, Grünen, AL und EVP konnte ihre Mehrheit knapp halten, wobei aber seit dem Partei- und Fraktionswechsel eines Kantonsratsmitglieds nun ausgeglichene Verhältnisse herrschen. Der Regierungsrat wiederum bleibt in bürgerlicher Hand. Alle Regierungsratsmitglieder haben die Wiederwahl klar geschafft. Somit wird es für beide Seiten schwierig bleiben, ihre Anliegen durch den Kantonsrat zu bringen.

Kantonsratsgruppe "Wohn- und Grundeigentum" (W&G)

Unsere überparteiliche Parlamentariergruppe "Wohn- und Grundeigentum" setzt sich weiterhin für die Anliegen der Hauseigentümer ein, indem entsprechende Geschäfte des Kantonsrats diskutiert sowie eigene Vorstösse vorbereitet werden. Insbesondere nachfolgende Geschäfte und Themen haben den Ausschuss der Kantonsratsgruppe "Wohn- und Grundeigentum" im Jahr 2023 beschäftigt:

Klimaangepasste Siedlungsentwicklung (Änderung Planungs- und Baugesetz)

Diese Vorlage des Regierungsrats hat uns das gesamte Jahr über beschäftigt. Darin werden Fragen wie etwa Grenzabstandsregelungen zwischen Nachbargrundstücken und zum Strassenraum bei Bepflanzung von Bäumen, Regelungen zur Begrünung von Liegenschaften und Unterbauungziffern behandelt. Wenn wir nicht wollen, dass mit dieser Vorlage das Bauen weiter verteuert, erschwert oder gar verunmöglicht wird, gilt es hier von unserer Seite her nicht nachzugeben und die Vorlage mit entsprechenden Anträgen zu überarbeiten. Aktuell berät die zuständige Kommission die vielen Anträge.

Uferwege mit ökologischer Aufwertung

Mit der kantonalen Volksinitiative "Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung" soll die Freihaltung der See- und Flussufer, ein erleichterter öffentlicher Zugang und eine ökologische Aufwertung der Ufer in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden. Diese Ziele sind bereits weitgehend erreicht. Auf Zürcher Kantonsgebiet soll zudem bis 2050 rund um den Zürichsee ein durchgängiger Uferweg erstellt und finanziert werden. Da im Strassengesetz klar festgehalten ist, dass Privatgrundstücke vor der Erstellung von Uferwegen grundsätzlich geschützt sind, fordert diese Initiative deshalb letztlich nichts anderes als die Einschränkung des Privateigentums bis hin zur Enteignung von Hauseigentümern. Hinzu kämen bisher noch nicht abschätzbare Kosten für die Allgemeinheit. Schätzungen gehen von Kosten von rund 0.5 bis 1.5 Milliarden Franken aus. Die Initiative kommt am 3. März 2024 zur Abstimmung, wobei sie sowohl vom Regierungs- als auch vom Kantonsrat abgelehnt wird.

Mehrwertausgleichgesetz (MAG)

Nach einigen Abwägungen wurde im Kantonsrat eine Parlamentarische Initiative eingereicht, die eine Fristerstreckung für die Gemeinden für die Änderung ihrer Bau- und Zonenordnungen bis 1. März 2028 fordert. Grund dafür ist, dass nach einem Urteil des Bundesgerichts unklar ist, ob die Gemeinden, wie dies im Mehrwertausgleichsgesetz vorgesehen ist, bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von 0% erheben können. Den Gemeinden, die in ihren Bau- und Zonenordnungen den Mehrwertausgleich noch nicht geregelt haben, ist daher dringend zu empfehlen, mit ihren Änderungen noch zu warten, bis auf nationaler Ebene Klarheit geschaffen wurde.

Zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz

Der Kantonsrat hat bereits im Jahr 2022 die Motion "Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz" an den Regierungsrat überwiesen. Darin wird gefordert, dass öffentliche Interessen wie bspw. Verdichtung, Wachstum und energetische Sanierungen im Denkmalschutz stärker zu berücksichtigen sind. Anfangs 2023 hat die kantonale Verwaltung die Motionäre zu einem Gespräch eingeladen, an dem die Anliegen der Motion bekräftigt wurden. Der Regierungsrat hat insgesamt zwei Jahre Zeit für einen Bericht sowie einen Antrag an den Kantonsrat.

Die oben genannten Themen aus dem Kantonsrat sind nicht abschliessend. Weitere sind in der Infobox genannt. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere relevante Geschäfte und Themen aus dem Kantonsrat, die uns Hauseigentümerinnen und -eigentümer auch im Jahr 2024 betreffen werden. Mit unserer Parlamentariergruppe können wir unsere politischen Kräfte bündeln und uns überparteilich für eigentumsfreundliche Anliegen und Lösungen einsetzen. Wir freuen uns jedenfalls auf das neue Jahr mir vielen politischen Diskussionen und Herausforderungen - es verspricht spannend zu werden.

Ausblick in das neue Jahr

Weitere Themen, die uns im Kantonsrat beschäftigt haben, und die uns auch im neuen Jahr beschäftigen werden (nicht abschliessend):

  • Wohnbau- und Wohneigentumsförderung im Kanton Zürich (pendent)
  • Mindestabstand von Windenergieanlagen (pendent)
  • Abschaffung Unternutzungsabzug infolge nicht genutzten Wohnraums im Steuergesetz (pendent)
  • Online Grundbuch (pendent)
  • Anhebung Grenze Hochhaus (pendent)

 

Martin Farner-Brandenberger

Präsident HEV Region Winterthur

Kantonsrat FDP

 

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